Mobilitätspaket ab dem 1. Juli 2026. Vollständiger Leitfaden und FAQ für den Leichttransport (zulässiges Gesamtgewicht 2,5–3,5 t)

Adam Jeziorek | Paweł Kempa | Zuzanna Malek

Veröffentlicht 28.07.2026

10 min Lesezeit

Visline

Die Transportbranche in Europa steht vor einer der größten Strukturreformen der letzten Jahrzehnte. Am 1. Juli 2026 trat ein entscheidender Abschnitt des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Diese Vorschriften revolutionieren den Sektor der leichten Nutzfahrzeuge (LCV – Light Commercial Vehicles), die in Polen umgangssprachlich als „Busse“ bzw. Transporter bezeichnet werden.

Bislang zeichnete sich der internationale Transport mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von höchstens 3,5 Tonnen durch große Flexibilität und das Fehlen strenger bürokratischer Vorgaben aus. Seit Juli 2026 gehören diese Zeiten der Vergangenheit an. Der europäische Gesetzgeber stellt leichte Nutzfahrzeuge in vielen Bereichen den schweren Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen gleich.

Für Unternehmen der Transport-, Speditions- und Logistikbranche (TSL) bedeutet dies die Notwendigkeit, Anpassungsmaßnahmen unverzüglich umzusetzen. Das folgende Kompendium erläutert die neuen Vorschriften detailliert auf Grundlage offizieller Leitlinien der Europäischen Kommission, der Hauptinspektion für Straßentransport (GITD) sowie Analysen führender Rechtskanzleien.

Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich: Für wen gilt das Mobilitätspaket ab dem 1. Juli 2026?

Welche Fahrzeuge fallen unter die neuen Vorschriften des Mobilitätspakets?

Die neuen Vorschriften gelten für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (z. B. Transporter mit Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, sofern sie gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr durchführen.

Entscheidend ist die gleichzeitige Erfüllung von drei Kriterien:

  • Fahrzeuggewicht über 2,5 t,
  • gewerbliche Nutzung,
  • Überschreiten einer Staatsgrenze.

Ist für nationale Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 t ab 2026 ein Tachograph erforderlich?

Nein. Die Neuregelung betrifft ausschließlich internationale Transporte und Kabotagebeförderungen. Der Gütertransport mit Fahrzeugen bis 3,5 t zGG, der ausschließlich innerhalb der Republik Polen durchgeführt wird, bleibt von der Tachographenpflicht sowie von der Anwendung der EU-Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen.

Ist Werkverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t vom Mobilitätspaket ausgenommen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nichtgewerbliche Beförderungen (Werkverkehr) mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 t zGG sind von den neuen Beschränkungen ausgenommen, sofern die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 erfüllt werden.

Dies bedeutet:

  • Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens sein.
  • Das Führen des Fahrzeugs darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein (z. B. ein Handwerker, der seine Werkzeuge zur Baustelle transportiert).

Fällt der internationale Personentransport mit Kleinbussen (z. B. 9-Sitzer) unter die neuen Vorschriften?

Nein. Die zum 1. Juli 2026 eingeführten Änderungen betreffen ausschließlich den internationalen Güterverkehr. Die Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die konstruktionsbedingt für maximal neun Personen einschließlich Fahrer ausgelegt sind, fällt nicht unter diese Vorschriften.

Intelligente Tachographen der zweiten Generation (G2V2): Anforderungen und Einbau

Welcher Tachograph muss in Fahrzeugen bis 3,5 t installiert werden?

Jedes Fahrzeug mit einem zGG von 2,5 bis 3,5 t, das unter die neuen Vorschriften fällt, muss mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation Version 2 (Smart Tachograph v2 / G2V2) ausgestattet sein.

Die Vorschriften sehen keine Übergangsfrist für ältere digitale oder analoge Tachographen vor. Ab dem ersten Tag der Geltung ist die neueste Technologie verpflichtend.

Welche Funktionen besitzt der intelligente Tachograph Smart Tacho v2?

Geräte der Klasse G2V2 (z. B. VDO DTCO 4.1 oder Stoneridge SE5000 Smart 2) erfassen automatisch:

  • Grenzübertritte innerhalb der EU mittels Satellitenortung (GNSS), ohne dass das Fahrzeug angehalten werden muss,
  • die Fahrzeugposition während Be- und Entladevorgängen,
  • Daten für Kontrollbehörden über die DSRC-Kurzstreckenfunktechnologie, wodurch eine Fernvorauswahl von Fahrzeugen für Kontrollen möglich wird.

Was bedeutet Retrofitting und wen betrifft es?

Unter Retrofitting versteht man die Nachrüstung bereits genutzter Fahrzeuge mit neuen Kontrollgeräten. Im Zusammenhang mit dem 1. Juli 2026 betrifft dies Besitzer älterer Transporter (gebaut vor diesem Datum), die weiterhin internationalen Güterverkehr durchführen möchten.

Sie müssen auf eigene Kosten:

  • einen Termin bei einer autorisierten Tachographenwerkstatt vereinbaren,
  • ein G2V2-Gerät einbauen lassen,
  • die Kalibrierung durchführen lassen.

Die Kalibrierung („Eichung“) ist zwei Jahre gültig und muss anschließend alle zwei Jahre erneuert werden.

Lenk- und Ruhezeiten für LCV-Fahrer

Welche Lenkzeitgrenzen gelten ab dem 1. Juli 2026?

Fahrer von Fahrzeugen mit einem zGG zwischen 2,5 und 3,5 t unterliegen künftig vollständig der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

Die wichtigsten Grenzen:

Tägliche Lenkzeit

  • Maximal 9 Stunden.
  • Verlängerung auf 10 Stunden höchstens zweimal pro Woche.

Maximale ununterbrochene Lenkzeit

  • 4,5 Stunden.
  • Danach ist eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten erforderlich.
  • Alternativ aufteilbar in:
    • mindestens 15 Minuten,
    • anschließend mindestens 30 Minuten.

Wöchentliche Lenkzeit

  • Maximal 56 Stunden pro Woche.
  • Maximal 90 Stunden innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen.

Wo darf ein Fahrer die regelmäßige Wochenruhezeit verbringen?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf die regelmäßige Wochenruhezeit (mindestens 45 Stunden) nicht in der Fahrzeugkabine verbracht werden.

Dies gilt auch für Transporter mit Schlafkabinen. Der Beförderer ist verpflichtet, dem Fahrer auf eigene Kosten eine angemessene Unterkunft außerhalb des Fahrzeugs bereitzustellen (z. B. ein Hotelzimmer mit geeigneten sanitären Einrichtungen).

In der Kabine dürfen lediglich tägliche Ruhezeiten sowie verkürzte Wochenruhezeiten (mindestens 24 Stunden) verbracht werden.

Entsendung von Fahrern und administrative Pflichten der Unternehmen

Wie erhält man eine Fahrerkarte und wer trägt die Kosten?

Ein Fahrer, der internationale Transporte mit einem mit Tachographen ausgestatteten Fahrzeug durchführt, muss über eine persönliche digitale Fahrerkarte verfügen. In Polen werden die Anträge bei der Polnischen Wertpapierdruckerei (PWPW) eingereicht.

Die Kosten können je nach internen Vereinbarungen entweder vom Fahrer oder vom Arbeitgeber getragen werden. Das Fahren ohne eingelegte Fahrerkarte gilt als einer der schwersten Verstöße gegen die Vorschriften.

Was ist das IMI-System und wie meldet man einen Fahrer zur Entsendung an?

Das IMI-System (Internal Market Information) ist eine elektronische EU-Plattform zur Meldung entsandter Fahrer. Die Meldung muss spätestens mit Beginn der Entsendung erfolgen und verpflichtet das Unternehmen, den Fahrer nach den Mindestlohnbestimmungen des Landes zu vergüten, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

Wie oft müssen Tachographen- und Fahrerkartendaten heruntergeladen werden?

Das Verkehrsunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, digitale Daten regelmäßig zur Archivierung herunterzuladen:

  • Daten der Fahrerkarte mindestens alle 28 Tage,
  • Daten aus dem Massenspeicher des Tachographen mindestens alle 90 Tage.

Dateien im Format .DDD müssen mindestens zwölf Monate aufbewahrt und den Kontrollbehörden auf Verlangen vorgelegt werden.

Straßenkontrollen, Inspektionen und Bußgeldkatalog

Wie viele Tage rückwirkend kontrollieren ITD und ausländische Behörden ab 2026?

Bei Straßenkontrollen dürfen Inspektoren der ITD (Polen), des BALM (Deutschland, ehemals BAG) oder der Gendarmerie (Frankreich) die Daten der Fahrerkarte und des Tachographenspeichers für den aktuellen Tag sowie die vorangegangenen 56 Tage überprüfen.

Das bedeutet, dass der Fahrer seine Aktivitäten für fast zwei Monate rückwirkend dokumentieren können muss.

Welche Strafen drohen bei fehlendem Tachographen oder Verstößen gegen die Lenk- und Arbeitszeiten?

Die Verletzung der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Vorschriften kann erhebliche finanzielle und administrative Konsequenzen nach sich ziehen.

Für den Fahrer

Bußgelder wegen Überschreitung der Lenkzeiten oder Verkürzung der Ruhezeiten (von mehreren Dutzend bis zu mehreren Hundert Euro pro Verstoß).

Für das Transportunternehmen

Verwaltungsstrafen wegen:

  • fehlendem Tachographen,
  • unterlassenem Datenabruf,
  • nicht bereitgestellter Unterkunft.

In Polen können Bußgelder bis zu 10.000 PLN pro Kontrolle betragen. In westeuropäischen Ländern reichen die Sanktionen häufig von 1.500 € bis zu 30.000 €.

Schwerwiegendste Konsequenz

Wiederholte schwerste Verstöße können ein Verfahren zur Überprüfung der „guten Reputation“ des Unternehmens auslösen. Dies kann zur Aussetzung oder zum Entzug der Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Straßengüterverkehr führen.

Zusammenfassung

Die Einführung des Mobilitätspakets für LCV-Fahrzeuge erfordert eine grundlegende Überarbeitung bestehender Transportnetzwerke. Bisherige Expresslieferungen auf Strecken wie Polen–Spanien–Polen mit nur einem Fahrer innerhalb weniger Tage werden rechtlich und praktisch unmöglich.

Unternehmen müssen:

  • Fahrereinsatzpläne neu organisieren,
  • in IT-Systeme zur Arbeitszeitabrechnung investieren,
  • Budgets für die Nachrüstung mit Smart-Tacho-v2-Geräten einplanen.

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Wie arbeiten wir in der Praxis?

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Keine Änderungen – weiterhin schnell und zuverlässig. Auf regionalen und mittleren Distanzen erfolgt der Transport mit unseren Standard-Transportern bis 3,5 t zGG genauso wie bisher.

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Diese wendigen Fahrzeuge:

  • fallen nicht unter die neuen EU-Gewichtsgrenzen,
  • benötigen keinen Tachographen,
  • fahren mit Pkw-Geschwindigkeit,
  • unterliegen nicht den typischen Lkw-Beschränkungen (Brücken, Tunnel, Innenstädte).

Das Ergebnis: bis zu 70 % kürzere Transitzeiten als beim klassischen FTL-Transport und Lieferungen auf 80 % der EU-Strecken innerhalb von 24 Stunden.

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Unser Fuhrpark umfasst nahezu 400 unterschiedliche Fahrzeuge. Anstelle starrer Lösungen analysieren unsere Disponenten individuell, was für den Kunden entscheidend ist:

  • maximale Geschwindigkeit,
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Wenn die Lieferzeit nicht kritisch ist, bündeln wir Ladungen gezielt und bieten Transporte mit größeren Fahrzeugen (7,5–18 t oder FTL) an, sodass die Logistikkosten auf einem wirtschaftlich sinnvollen Niveau bleiben.

Wir zeigen, dass die neuen EU-Vorschriften weder das Ende von Just-in-Time-Lieferungen noch eine Kostenexplosion bedeuten müssen.

Eine Minute Gespräch genügt: Sagen Sie uns, was Ihr Unternehmen benötigt – wir kümmern uns um den Rest.

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Adam Jeziorek

Transport Department Manager

Paweł Kempa

Solo Freight Manager

With over 11 years of experience in the TSL industry, specializes in international road freight transport. The strongest expertise lies in organizing and managing dedicated transport operations using 7.5-ton vehicles, primarily for manufacturing companies, the retail sector, and event logistics. Experienced in handling complex transport projects, including ADR (dangerous goods), with a strong focus on precision, timing, and safety. Specialization covers the European Union, the United Kingdom, Switzerland, and Norway, supported by an in-depth understanding of the specific requirements and operational challenges of these markets.

Zuzanna Malek

Marketing Project Manager

Marketing and events specialist with many years of experience in marketing strategy, employer branding, and marketing automation.