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Allgemeine Auftragsbedingungen

Die Postanschrift des Büros lautet: ul. Rdestowa 160, 81-577 Gdynia

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Rechnungen sind in PLN zu dem von der polnischen Nationalbank am Tag vor dem Tag des Entladens angekündigten durchschnittlichen Wechselkurs auszustellen und zu zahlen.
  2. Die Zahlungsfrist beträgt 60 Tage ab dem Datum des Eingangs einer korrekt ausgestellten Rechnung mit dem beim Be- und Entladen bestätigten Original-CMR-Frachtbrief und vollständiger Dokumentation zum Auftrag (delivery note, Spezifikationen, Lieferschein, Palettenschein).
  3. Der Frachtführer ist verpflichtet, Scans aller Transportdokumente innerhalb von 3 Werktagen nach dem Entladen an die Adresse CMR@visline.pl zu senden. Die Originale müssen jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Entladens bei der in der Bestellung angegebenen Postanschrift eingehen.
  4. Die Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen führt zu einer Verlängerung der Zahlungsfrist auf 90 Tage.
  5. PLN-Konto angeben – Zahlungsbedingung! Die Kontonummer, auf die die Überweisung für die Speditionsdienstleistung erfolgt, wird aus der ersten erhaltenen Rechnung automatisch in die Akte des Auftragnehmers übernommen. Die Kontonummer kann nur schriftlich, per E-Mail oder per Post mit einem eindeutigen Hinweis auf der Rechnung auf die Änderung der Kontonummer geändert werden. Wir haften nicht für fehlerhafte Überweisungen auf alte Bankkonten aufgrund fehlender Benachrichtigung seitens des Frachtführers.
  6. Visline Sp. z o.o. stimmt der Abtretung von Forderungen und/oder der Änderung des Bankkontos für Zahlungen nicht zu.
  7. Kontakt bezüglich Zahlungen ist unter der Nummer 58 680 25 72 dienstags und donnerstags von 12 bis 14 Uhr möglich.

ACHTUNG! RECHNUNGEN, DIE NICHT GEMÄß DEN BEDINGUNGEN AUSGESTELLT WERDEN, WERDEN OHNE VERBUCHUNG ZURÜCKGESANDT.

ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Die Aufträge werden gemäß den Bestimmungen des CMR-Übereinkommens, des Verkehrsrechts, des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Bestimmungen in Bezug auf die Beförderung in aktuellen Fassungen und in der Reihenfolge ihrer Anwendung erteilt. Für diesen Vertrag gilt polnisches Recht. Der Auftragnehmer muss über eine gültige Haftpflichtversicherung für Frachtführer (OCP) oder eine Haftpflichtversicherung für Spediteure (OCS) verfügen.
  2. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Anpassung des Transportmittels an die transportierte Ware, den technischen Zustand des Fahrzeugs, die korrekte Platzierung der Ware, die Sicherung der Ware gegen Beschädigungen und gegen den Zugang Dritter sowie für durch diese verursachte Schäden. Wenn sich der Verlader aufgrund der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen weigert, das Fahrzeug zu beladen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder die Kosten für den Ersatz eines solchen Fahrzeugs durch Visline Sp. z o.o. zu tragen.
  3. Es liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers, die Kosten für die beim Laden durch den Fahrer genutzten Materialien zur Sicherung der Waren zu tragen und ein Dokument abzuholen, in dem Art und Menge der genutzten Materialien bestätigt werden.
  4. Beauftragung von Subunternehmern, Nachladen und Umladen von Waren ist ohne vorherige Zustimmung von Visline Sp. z o.o. untersagt.
  5. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch nicht termingerechte und nicht ordnungsgemäße Ausführung der Transportdienstleistung entstehen.
  6. Der Rücktritt des Auftragnehmers vom Auftrag ist nur mit Zustimmung von Visline Sp. z o.o. möglich.
  7. Im Falle des Schmuggels haftet der Auftragnehmer bis zur Höhe des erlittenen Schadens.
  8. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen von Pkt. 2,4,5,6,7 behält sich Visline Sp. z o.o. das Recht vor, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe bis zur Höhe des Frachtwertes zu berechnen; darüber hinaus alle Kosten, die direkt oder indirekt mit der Nichterfüllung der gesamten oder eines Teils der Bestellung verbunden sind.
  9. 24 Stunden (außerhalb der EU: 48 Stunden) zum Be- und Entladen kostenlos parken. In den Wartezeiten sind Samstage, Sonntage und lokale Feiertage nicht enthalten. Grundlage für finanzielle Ansprüche wegen Ausfallzeiten ist die vom Verlader/Entlader beschriebene und abgestempelte Parkkarte. Das Parken wird ab dem Zeitpunkt seiner Meldung gezählt. Andernfalls wird das Parken nicht bezahlt. Die maximale Bezahlung für die Ausfallzeit beträgt 100 EUR pro Tag.
  10. Im Falle einer Reklamation bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistung oder einer Beschädigung der Ware erfolgt die Zahlung nach Beilegung des Streits. Im Schadensfall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und den entsprechenden Bericht zu erstellen/vorzulegen. Sämtliche Informationen über Schäden an der Ware und Mangel an der Ware müssen in dem CMR-Frachtbrief vermerkt werden. Das Fehlen sofortiger Informationen über den Schaden führt dazu, dass angenommen wird, dass er während des Transports aufgetreten ist und der Frachtführer dafür verantwortlich ist.
  11. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag bis zum Vortag der Ladung ohne finanzielle Folgen zu stornieren.
  12. Der rechtliche Schutz des Kunden von Visline sp. z o.o. gilt während der Ausführung des Auftrags und 2 Jahre nach dessen Abschluss. Bei direkten Gesprächen oder Wettbewerbstätigkeiten gegen Visline sp. z o.o. hat das Unternehmen das Recht, den Auftragnehmer für jede Zuwiderhandlung mit einer Vertragsstrafe von 20.000 EUR zu belasten. Alle Informationen, die der Auftragnehmer während der Ausführung des Auftrags in Bezug auf den Auftraggeber und den Kunden des Auftraggebers sowie die Absender und Empfänger zur Verfügung gestellt / erhalten hat, bilden das Geschäftsgeheimnis im Sinne des Gesetzes vom 16. April 1993 „über die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs”. Visline sp. z o.o. hat das Recht, eine Entschädigung, die den Betrag der Vertragsstrafe übersteigt, nach allgemeinen Grundsätzen zu verlangen.
  13. Die Aufträge werden zu den Bedingungen des Auftraggebers ausgeführt. Visline Sp. z o.o. akzeptiert keine den oben genannten widersprechende Bedingungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt davon die Gültigkeit des gesamten Vertrages im Übrigen unberührt. In diesem Fall ersetzen die Vertragsparteien die ungültige Bestimmung durch eine andere, rechtlich unbestrittene Bestimmung, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst getreu widerspiegelt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken entsprechend.
  14. Alle Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  15. Das für Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständige Gericht ist das Bezirksgericht Gdańsk Północ in Gdańsk.

v.2 – 02.01.2017